user_mobilelogo

Fragen und Antworten zur Rauchwarnmelderpflicht

 

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Juli 2013 eine Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Die Warngeräte müssen ab sofort in Neubauten und bis Ende 2014 in bestehenden Gebäuden installiert werden. Jährlich sterben rund 400 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten.

95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer sondern einer Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brandrauch und geben ihnen die Möglichkeit sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen.

Doch wie genau sieht die neue Regelung aus? Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft verantwortlich? Und in welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden? Fragen und Antworten finden Sie hier.

Rauchmelderpflicht jetzt auch in Baden-Württemberg

10.07.2013 - Der Landtag in Stuttgart hat die Rauchmelderpflicht beschlossen. Baden-Württemberg ist damit das 13. Bundesland in Deutschland mit einer Gesetzgebung zur Installation von Rauchwarnmeldern in privaten Wohnräumen. Nur Berlin, Brandenburg und Sachsen haben noch keine entsprechende Gesetzgebung veranlasst.

Das Gesetz sieht vor, dass die Warngeräte ab sofort in Neubauten installiert werden müssen, in bestehenden Gebäuden bis Ende 2014. Damit sollten ab 2015 alle Wohnungen in Baden-Württemberg mit Rauchmeldern ausgerüstet sein, Neu- und Umbauten schon sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes diesen Sommer. Die Geräte müssen in den Schlafzimmern sowie in den Fluren, die von den Schlafzimmern zur Wohnungstür führen, angebracht werden.

Die Übergangsfrist für die Umrüstung ist im Vergleich zu den anderen Bundesländern mit Rauchmelderpflicht verhältnismäßig kurz. Der Brand in Backnang im März 2013, bei dem eine Mutter und ihre sieben Kinder starben, brachte SPD und Grüne dazu, die Übergangsfrist, die mit 2017 ursprünglich recht großzügig bemessen war, relativ kurz zu halten.

Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de

Freundschaftsdrachen – Amitié de Dragon

Rauchmeldertag 2014: ein kleiner Rückblick

Kommandant Steffen Götz war zufrieden: "Es war eine gelungene Veranstalltung."

In über 50 Beratungsgesprächen brachten die Kameraden der freiwilligen Feuerwehr Untereisesheim den interessierten Besuchern die unterschiedlichen Rauchmeldertypen mit deren Vor- und auch Nachteilen näher. Als besonderer Service wurde eine fachgerechte Montage der an diesem Tag gekauften Rauchmelder mit angeboten.

Auch ein Rauchmelder braucht Pflege

Freitag, der 13. Juni ist bundesweiter Rauchmeldertag

Bei einem Brand ist vieles abgesichert: das Auto, das eigene Haus, das Inventar. Alles ist ersetzbar. Doch wie sieht es mit unserem Leben aus? Wer beschützt bei einem Brand in den eigenen vier Wänden mein Leben und das meiner Familie? Rauchmelder. Deswegen gibt es mittlerweile in 13 Bundesländern eine gesetzlich vorgeschriebene Rauchmelderpflicht. Viele Vermieter sind ihren Pflichten zur Installation von Rauchmeldern bereits nachgekommen. Wohnungs- und Hauseigentümer, die ihr Eigentum selbst bewohnen, sind jedoch oft unzureichend informiert. Deshalb stehen sie beim diesjährigen Rauchmeldertag am 13. Juni 2014 im Vordergrund.

Worauf beim Kauf eines Rauchmelders geachtet werden sollte

Rauchmelder müssen mit dem CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sein. Aufgrund der Tatsache, dass das CE-Zeichen an einem Rauchmelder aber keine Aussage über dessen Qualität trifft, sondern nur besagt, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf, gibt es seit 2012 das unabhängige Qualitätszeichen „Q“. Rauchmelder mit dem „Q“ werden einer erweiterten Qualitätsprüfung unterzogen. Sie werden auf ihre Langlebigkeit geprüft, weisen eine deutliche Reduktion von Falschalarmen auf, haben eine erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse, und eine fest eingebaute Batterie, die über eine Lebensdauer von mindestens 10 Jahren verfügt. „Damit Käufern, die besonderen Wert auf Qualität und Zuverlässigkeit legen, eine verlässliche Entscheidungshilfe geboten werden kann, gibt es das „Q“ als unabhängiges Qualitätszeichen“, erklärt Christian Rudolph, Vorsitzender des Forums Brandrauchprävention e.V.

Wie und wo Rauchmelder installiert werden müssen

Laut den Bauordnungen der Bundesländer mit Rauchmelderpflicht müssen Rauchmelder in Kinder- und Schlafzimmern sowie in Fluren angebracht werden. Damit die Melder vom Brandrauch ungehindert erreicht werden und so schon Brände in der Entstehungsphase erkennen können, ist es wichtig, dass sie an der Decke möglichst in der Raummitte angebracht werden. Wer über eine Wohnung oder ein Haus mit mehreren Etagen verfügt, sollte auch den Keller bzw. den Dachboden nicht vergessen.

Regelmäßige Wartung

Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn z. B. die Batterie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist. Daher ist eine regelmäßige Wartung unbedingt notwendig. „Eigentümer, die ihre Wohnung oder ihr Haus selbst bewohnen, sind für die Funktionsfähigkeit ihrer Rauchmelder persönlich verantwortlich. Die Wartung beinhaltet u. a. das Drücken der Prüftaste nach Herstellerangaben, um zu schauen, ob die Batterie und der Alarmgeber noch funktionieren. Des Weiteren sollte auch genau kontrolliert werden, ob die Öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und Flusen sind. Unabhängig vom Drücken der Prüftaste ist ein Batteriewechsel erforderlich, wenn der Rauchmelder einen Warnton aussendet“, so Mike Filzen, Pressesprecher der Feuerwehr Essen.

Wer mit der Installation und der Wartung ganz auf Nummer sicher gehen will, beauftragt am besten einen Dienstleister, der z. B. den bundesweiten Standard des Forums Brandrauchprävention „Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder“ erfüllt und damit über die geeigneten Qualifikationen verfügt.

Ob der Vermieter oder der Mieter für die Wartung zuständig ist, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Alle Informationen zur Rauchmelderpflicht in den Bundesländern und zu Rauchmeldern allgemein finden Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de

! ! !

Informationen zur Rauchwarnmelderpflicht in Baden-Württemberg:

Internetseite des Landes Baden-Württemberg

! ! !

 

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.